MZUREGebäudereinigung

Winterdienst in Preetz, Kiel und Umgebung

Die Pflicht, die niemand übernehmen will, und bei der jeder Sturz teuer wird.

Kurz erklärt

Winterdienst umfasst das Räumen und Abstumpfen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen bei Schnee und Glätte. Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Sie kann vertraglich an einen Dienstleister weitergegeben werden, die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer.

Gewerbeobjekt mit Zuwegung, die MZURE im Winterdienst betreut

Was dazugehört.

Gehwege und Zuwegungen

Geräumt und abgestumpft nach den Vorgaben der örtlichen Satzung, in der Regel werktags ab 7 Uhr und sonntags ab 9 Uhr.

Eingänge und Treppen

Der Bereich mit dem höchsten Sturzrisiko und der höchsten Haftungsrelevanz.

Parkplätze und Zufahrten

Nach Absprache maschinell, inklusive Fläche für die Schneelagerung.

Streumitteldepot

Wir stellen Streugut und Behälter, Nachfüllung inklusive.

Einsatzdokumentation

Datum, Uhrzeit, Maßnahme. Das ist im Streitfall der einzige Nachweis, der zählt.

Für wen wir das machen.

  • Gewerbebetriebe mit Kundenparkplatz
  • Hausverwaltungen
  • Eigentümergemeinschaften
  • Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
  • Vermieter ohne Personal vor Ort

Rhythmus und Turnus

Saisonvertrag von November bis März, mit Bereitschaft nach Wetterlage. Einsatz erfolgt ereignisabhängig, nicht nach festem Termin.

Häufige Fragen zur Winterdienst

Kann ich meine Räum- und Streupflicht komplett übertragen?

Sie können die Durchführung vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Bei Ihnen verbleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren. Ein schriftlicher Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung und eine Einsatzdokumentation sind deshalb Ihre wichtigste Absicherung.

Ab wann und bis wann muss geräumt werden?

Die genauen Zeiten legt die jeweilige Gemeindesatzung fest. Üblich in Schleswig-Holstein sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden, ein einmaliger Einsatz am Morgen reicht dann nicht aus.

Was passiert bei plötzlichem Eisregen nachts?

Wir fahren nach Wetterlage, nicht nach Kalender. Bei angekündigtem Eisregen sind wir vor dem morgendlichen Berufsverkehr am Objekt. Die konkreten Reaktionszeiten halten wir im Vertrag fest, damit im Ernstfall nachvollziehbar ist, was vereinbart war.

Winterdienst gesucht?

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Wir sehen es uns kostenlos an und nennen Ihnen einen Festpreis.

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